Re-Match Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Version 10. August 2021)
1. GELTUNGSBEREICH UND ANWENDUNG
1.1 Anwendung: Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Angebote für Recyclingdienstleistungen und/oder den Verkauf und die Lieferung von Komponenten durch die Re-Match Holding A/S und ihre Tochtergesellschaften („Re-Match“) an Kunden (der „Kunde“).
1.2 Keine Akzeptanz von Kundenbedingungen: Diese AGB gelten ungeachtet etwaiger widersprüchlicher, entgegenstehender oder zusätzlicher Bedingungen, die Re-Match in einer Auftragsbestätigung oder sonstigen Mitteilung des Kunden empfangen hat. Entgegenstehende, abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Kunden werden von Re-Match nicht anerkannt, es sei denn, Re-Match hat die Anerkennung ausdrücklich schriftlich bestätigt.
1.3 Änderungen der AGB: Re-Match behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geltenden AGB stehen dem Kunden auf der Website von Re-Match auf www.re-match.dk zur Verfügung. Änderungen gelten für alle neuen Angebote zwischen Re-Match und dem Kunden, aber nicht für bereits akzeptierte Angebote.
1.4 Kein Rechtsverzicht: Der Verzicht auf eine Bestimmung der AGB begründet keinen Verzicht auf eine oder mehrere andere Bestimmungen oder auf dieselbe Bestimmung bei einer anderen Gelegenheit. Sollte Re-Match eine Bestimmung der AGB nicht durchsetzen, stellt dies keinen Verzicht auf diese Bestimmung oder andere Bestimmungen dar.
2. PREISE, ANGEBOT UND ANNAHME
2.1 Annahmefrist: Alle von Re-Match unterbreiteten Angebote können innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab dem Datum des Angebots angenommen werden, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes angegeben. Annahmen des Kunden, die nach Ablauf der dreißig Kalendertage eingehen, können von Re-Match nach eigenem Ermessen akzeptiert werden.
2.2 Preisannahme: Alle Preise von Re-Match verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und basierend auf EXW (Incoterms 2020). Beinhaltet der Angebotspreis den Transport, so ist Re-Match berechtigt, den Preis anzupassen, wenn sich die Transportkosten um mehr als 10,0 % gegenüber dem Zeitpunkt des Angebots erhöhen.
2.3 Art der Annahme: Der Kunde kann ein Angebot von Re-Match annehmen, indem er das entsprechende Angebot unterschreibt und gegenüber Re-Match die Annahme bestätigt. Die Annahme des Angebots beinhaltet die Annahme der vorliegenden AGB als integralen Bestandteil des Angebots.
2.4 Angebotsgrundlage: Alle Angebote für Lieferungen an Re-Match beruhen auf Informationen des Kunden. Alle zusätzlichen Kosten – einschließlich Transportkosten – , die durch fehlerhafte Angaben des Kunden zu Gewicht, Maßen und anderen Angaben verursacht werden, gehen zu Lasten des Kunden, und Re-Match ist berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Keine Verrechnung: Sofern nicht anders vereinbart, müssen alle Zahlungen des Kunden an Re-Match
in der korrekten Währung per Banküberweisung auf das von Re-Match dem Kunden in der Rechnung mitgeteilte Konto ohne Abzüge oder Verrechnungen erfolgen.
3.2 Zahlungsfrist: Alle Zahlungen sind innerhalb von zehn (10) Kalendertagen ab Rechnungsdatum in voller Höhe zu begleichen.
3.3 Verzugszinsen: Zahlt der Kunde nicht innerhalb der Zahlungsfrist, ist Re-Match berechtigt, auf die ausstehende Zahlung Verzugszinsen gemäß dem dänischen Gesetz über Zahlungsverzug (Renteloven) zu erheben.
3.4 Inkasso- und Vollstreckungskosten: Im Falle der Nichtzahlung trägt der Kunde alle zusätzlichen Kosten für die Einziehung und Beitreibung des ausstehenden Betrags, den der Kunde Re-Match schuldet, einschließlich aller Kosten und Gebühren für Rechtsanwälte, Inkassobüros, Gerichte usw. Dies gilt zusätzlich zu und ohne Einschränkung von anderen Rechten oder Rechtsmitteln, die Re-Match nach Recht und Billigkeit zustehen oder zustehen können.
3.5 Aussetzung der Dienstleistungen: Wenn der Kunde eine Rechnung nicht innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Fälligkeit bezahlt, kann Re-Match die Erbringung der Recyclingdienstleistungen oder die Lieferung von Komponenten aussetzen, bis der Kunde die fällige und vollständige Zahlung geleistet hat. Es liegt im Ermessen von Re-Match, die Leistung oder Lieferung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu beenden.
3.6 Wandlungsrechte: Hat der Kunde eine Lieferung von Waren zur Wiederverwertung an Re-Match veranlasst und die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, kann Re-Match nach eigenem Ermessen (i) die Waren auf Kosten des Kunden an diesen zurücksenden oder (ii) die Waren recyceln, um den Erlös aus dem Weiterverkauf zur Deckung der ausstehenden Beträge zu verwenden. Alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden und sind auf Anforderung unverzüglich zahlbar.
4. EIGENTUMSVORBEHALT
4.1 An Re-Match gelieferte Waren: Das Eigentum an den Waren, die zum Recycling an Re-Match geliefert werden, verbleibt beim Kunden und geht erst dann auf Re-Match über, wenn die Dienstleistungen vollständig bezahlt worden sind. Bezahlt der Kunde eine Rechnung nicht innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach dem Fälligkeitsdatum, kann Re-Match die Waren ohne weitere Benachrichtigung an den Kunden zurücksenden, wobei die zusätzlichen Kosten vom Kunden zu tragen sind.
4.2 Von Re-Match gelieferte Waren: Alle verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum von Re-Match. Soweit gesetzlich zulässig, behält sich Re-Match alle Eigentumsrechte an den von Re-Match gelieferten Waren vor.
5. LIEFERKLAUSELN
5.1 Incoterms: Jegliche Konditionen, die für die Lieferung von Waren durch Re-Match vereinbart werden, sind in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots durch den Kunden geltenden Incoterms auszulegen, wie sie im Angebot von Re-Match spezifiziert und dargelegt sind.
5.2 Allgemeine Bedingungen: Wenn im Angebot von Re-Match keine besondere Lieferfrist für Waren von Re-Match angegeben ist, gilt die Lieferung als „EXW Incoterms 2020“.
5.3 Teillieferungen: Teillieferungen sind zulässig, wenn (a) der Kunde die Teillieferung im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwenden kann und (b) kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, Re-Match erklärt sich bereit, diese zu tragen).
5.4 Waren zum Recycling: Der Kunde ist verpflichtet, Re-Match vor der Anlieferung der zu recycelnden Waren anhand des „Ampel“-Systems (verfügbar auf unserer Webseite www.re- match.com) über den Zustand der Waren zu informieren, einschließlich der Art des abgelieferten Infills. Sollten die Angaben des Kunden vor der Lieferung nicht mit der tatsächlichen Lieferung übereinstimmen, ist Re-Match berechtigt, die Annahme der Lieferung zu verweigern und die Ware anschließend auf Kosten des Kunden zurückzusenden oder zu entsorgen.
6. VERSICHERUNG
Versicherungspflicht des Kunden: Sofern nicht anders vereinbart oder in den Incoterms im Angebot festgelegt, hat der Kunde eine Transportversicherung abzuschließen, und er verpflichtet sich, die zu verwertenden Güter so lange versichert zu halten, wie sie sich im Gewahrsam von Re-Match befinden.
7. VERZUG DURCH RE-MATCH
7.1 Mitteilung: Stellt Re-Match fest, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann oder eine durch Re-Match zu verantwortende Verzögerung zu erwarten ist, wird Re-Match den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigen und den Grund für den Verzug sowie, soweit möglich, den voraussichtlichen Zeitpunkt der Lieferung angeben.
7.2 Verschiebungen: Ist eine Lieferverzögerung (i) auf einen der in der nachstehenden Klausel über höhere Gewalt genannten Umstände oder (ii) auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden zurückzuführen, so verschiebt sich der Zeitpunkt der Lieferung in einem Umfang, der unter Berücksichtigung der Umstände als angemessen betrachtet werden kann. Diese Bestimmung gilt unabhängig davon, ob die Ursache der Verzögerung vor oder nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist eintritt.
7.3 Stornierung: Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag aufgrund von Lieferverzögerungen, die in der Verantwortung von Re-Match liegen, zu stornieren, es sei denn, die Verzögerung überschreitet vierzehn (14) Tage ab dem ursprünglichen Lieferdatum. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
7.4 Ausfall oder Verzug der Leistung: Im Falle des Verzuges ist die Schadensersatzpflicht von Re-Match auf den unmittelbaren Schaden, der dem Kunden durch den Verzug entstanden ist, begrenzt und kann insgesamt 5 % des Kaufpreises nicht übersteigen. Re-Match haftet in keinem Fall für indirekte oder Folgeschäden, wie z.B. Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, Kosten für einen möglichen Produktrückruf, entgangene Gewinne oder andere indirekte Schäden oder Folgeschäden.
7.5 Rücksendungen: Möchte der Kunde gelieferte Waren zurücksenden, so kann dies nur nach vorheriger Abstimmung mit Re-Match erfolgen. Rücksendungen sind frachtfrei zu versenden.
8. VERZUG DURCH DEN KUNDEN
8.1 Mitteilung: Stellt der Kunde fest, dass er die Ware nicht zum vereinbarten Termin abnehmen kann
(oder dass ein Verzug seinerseits absehbar ist), wird er Re-Match unverzüglich schriftlich benachrichtigen und den Grund für den Verzug sowie, soweit möglich, den voraussichtlichen Zeitpunkt der Abnahme angeben.
8.2 Zahlungspflicht: Unabhängig davon, ob der Kunde die Waren zum vereinbarten Zeitpunkt abnimmt oder nicht, hat er jede mit der Lieferung zusammenhängende Zahlung so zu leisten, als ob die Lieferung der betreffenden Waren erfolgt wäre.
8.3 Lagerung: Re-Match stellt sicher, dass die Waren auf Rechnung und Risiko des Kunden gelagert werden. Auf schriftliches Verlangen des Kunden versichert Re-Match die Ware auf Rechnung des Kunden.
8.4 Verschiebungsgrenze: Re-Match behält sich das Recht vor, den Kunden schriftlich aufzufordern, die Waren innerhalb einer Frist von sechzig (60) Tagen ab dem ursprünglichen Lieferdatum der Waren abzunehmen. Die Gefahr geht ab dem ursprünglichen Lieferdatum auf den Kunden über und die weitere Lagerung erfolgt auf Risiko des Kunden.
8.5 Stornierung: Versäumt der Kunde die Frist von sechzig (60) Tagen aus Gründen, die Re-Match nicht zu vertreten hat, ist Re-Match berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden vom Vertrag zurückzutreten und die Waren auf Rechnung des Kunden zu entsorgen. Re-Match behält sich das Recht vor, den Schadensersatz für den durch die Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden entstandenen Schaden zu verlangen.
9. GARANTIE
9.1 Spezifikationen: Re-Match garantiert ausschließlich, dass die gekauften Waren bei Lieferung in allen wesentlichen Punkten mit den im Datenblatt des Angebots aufgeführten Spezifikationen des Herstellers übereinstimmen und dass die Waren für den vorgesehenen Zweck geeignet und frei von Sachmängeln für den normalen gewerblichen Gebrauch sind. Alle in Verkaufsprospekten, Annoncen und vergleichbaren Unterlagen gemachten Angaben über Gewicht, Maße, Leistungsdaten und Leistungszahlen sind nur als Richtwerte zu verstehen. Gleiches gilt für vorgelegte oder überlassene Muster.
9.2 Einschränkungen: Re-Match übernimmt in Bezug auf die von Re-Match gelieferten Waren weder ausdrücklich noch stillschweigend etwaige weitere Garantien. Diese Garantie stellt die einzige Verpflichtung von Re-Match hinsichtlich jeglicher Abweichungen der gelieferten Waren (mit Ausnahme des Eigentumsrechts) in Bezug auf das mit dem Angebot gelieferte Datenblatt dar. Insbesondere übernimmt Re-Match keine Garantie für die Marktgängigkeit der gelieferten Waren oder ihre Eignung oder Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck, der über allgemeine kommerzielle Zwecke hinausgeht.
9.3 Kontrolle und Reklamation: Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen Kontroll- und Reklamationspflichten nach den §§ 51 bis 54 des dänischen Vertrags- und Kaufrechts ordnungsgemäß nachgekommen ist.
10. PRODUKTHAFTUNG
10.1 Haftung: Re-Match haftet für direkte Schäden, die durch die Produkte verursacht werden, nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass diese Schäden auf einen Materialfehler oder grobe Fahrlässigkeit seitens Re-Match oder seiner Angestellten zurückzuführen sind. Unter keinen Umständen haftet Re-Match für entgangenen
Gewinn, Verdienstausfall oder andere indirekte oder Folgeschäden.
10.2 Entschädigung: Wenn Re-Match eine Produkthaftung gegenüber Dritten trifft, hat der Kunde Re-Match in dem Maße schadlos zu halten, wie die Haftung von Re-Match wie vorstehend beschrieben begrenzt ist.
10.3 Benachrichtigung: Erhebt ein Dritter wegen eines Produktschadens Schadensersatzansprüche gegen den Kunden, hat der Kunde Re-Match unverzüglich hierüber zu informieren.
11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
11.1 Einschränkung: Keine der Parteien hat Anspruch auf, und keine der Parteien ist haftbar für den Ersatz von indirekten, besonderen, oder Begleitschäden, sowie Folge- oder Strafschäden jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kosten für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn, Kosten für Entfernung und/oder Neuinstallation, Wiederbeschaffungskosten, Datenverlust, Rufschädigung oder Kundenverlust. Die Haftung von Re-Match ist in jedem Fall auf den Kaufpreis der Ware beschränkt, die einen solchen Anspruch begründet, unabhängig von der Art des Anspruchs, ob aus einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung, einer Garantie oder anderweitig.
11.2 Kundenspezifikationen: Re-Match haftet nicht für Ansprüche, die sich aus der Einhaltung von Entwürfen, Spezifikationen oder Anweisungen des Kunden oder aus der Reparatur, Modifikation oder Veränderung von Waren durch andere Parteien als Re-Match oder der Verwendung in Kombination mit anderen Waren ergeben.
12. HÖHERE GEWALT
12.1 Ereignisse: Die folgenden Umstände führen zu einer Haftungsbefreiung, wenn sie die Ausführung des Verkaufs oder der Dienstleistungen verhindern oder einschränken oder diese unangemessen beschwerlich machen: Arbeitskonflikte und alle anderen Ereignisse, auf die die Parteien keinen Einfluss haben, wie z.B. Feuer, Krieg, Mobilisierung oder unvorhergesehene militärische Einsätze in entsprechendem Umfang, Epidemien oder Pandemien, Reise- oder Transportbeschränkungen, Gesetzesänderungen, Beschlagnahmungen, Devisenbeschränkungen, Aufstände und innere Unruhen, Mangel an Transportmitteln, es sei denn, dieser Mangel war vorhersehbar, allgemeine Warenknappheit sowie mangelhafte oder verspätete Lieferungen von Vorlieferanten aufgrund eines der in dieser Klausel genannten Faktoren.
12.2 Vorhersehbarkeit: Ereignisse der vorgenannten Art, die vor Abschluss dieses Vertrages eingetreten sind, befreien die Parteien nur dann von der Haftung, wenn ihr Einfluss auf die Erfüllung des Vertrages für die Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar war.
12.3 Mitteilung: Beabsichtigt eine der Parteien, sich auf einen der in dieser Klausel über höhere Gewalt genannten Haftungsbefreiungsgründe zu berufen, so hat die betreffende Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.
12.4 Stornierung wegen Verzug: Ungeachtet jeglicher Bestimmungen in diesen AGB kann jede der Parteien den betreffenden Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei auflösen, wenn die Erfüllung für mehr als sechs (6) Monate durch eines der in dieser Klausel über höhere Gewalt genannten Ereignisse verhindert wird.
13. GELTENDES RECHT UND GERICHTSBARKEIT
13.1 Geltendes Recht: Diese AGB unterliegen den Gesetzen des Königreichs Dänemark.
13.2 Schiedsverfahren: Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder den von Re-Match bereitgestellten Dienstleistungen oder Waren werden durch ein Schiedsverfahren gemäß den Regeln des Dänischen Schiedsinstituts beigelegt. Schiedsort ist Kopenhagen, Dänemark, und die Verfahrenssprache ist Englisch.
13.3 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung der AGB von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so ist diese Bestimmung in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu ändern, um der Absicht der Parteien Rechnung zu tragen, und in der geänderten Form durchzusetzen. Alle anderen Bedingungen dieser AGB bleiben in vollem Umfang in Kraft und werden im Einklang mit der geänderten Bestimmung ausgelegt.
KONTAKT
T: +45 77 34 67 34
E: info@re-match.com
ADRESSE
Re-Match A/S
HI-Park 415
7400 Herning
Danmark